Neue EU-Zahlungsrichtlinie (PSD2)

30. Juli 2019 / Geposted in: Kreditkarten - Funktionen

Payment Services Directive (PSD2)

Wie Sie vielleicht schon gehört haben tritt am 14. September 2019 die neue EU-Zahlungsdienstrichtlinie (bekannt unter der Abkürzung PSD2) in Kraft. Neben höherer Sicherheit für den Händler- und Endkunden bringt diese Zahlungsrichtlinie aber auch einige Änderungen, insbesondere für die Hotellerie mit sich.

Die PSD2 betrifft ausschließlich Online-Zahlungen, Zahlungen die bei Ihnen vor Ort am Kartenterminal gemacht werden, sind von dieser Richtlinie nicht betroffen.

Der größte Vorteil für Sie als Hotelier ist, dass ein Gast, eine online getätigte Zahlung, in Zukunft nicht mehr so einfach widerrufen kann – das Thema Chargebacks-Betrug wird sich also erheblich verbessern.

Strong Customer Authentication (SCA)

Der wohl wichtigste Teil der Payment Services Directive 2 (PSD2) ist die Strong Customer Authentication (SCA) – diese besagt, dass in Zukunft jede Online-Zahlung doppelt authentifziert wird. Um eine Online-Zahlung zu tätigen braucht in Zukunft jeder Kunde zwei der folgenden drei Faktoren:

  • Etwas, das man weiß
    z.B. PIN, Passwort

  • Etwas, das man besitzt
    z.B. Smartphone, Hardware Token

  • Etwas Persönliches
    z.B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung

Ausnahmen

Immer ausgenommen

  • Lastschrift

  • Überweisung (Vorkasse)

Kann-Ausnahmen

  • Zahlungen unter 30 € (maximal 4 Zahlungen oder 100 € seit der letzten Authentifizierung)

  • Wiederkehrende Zahlungen mit einem fixen monatlichen Betrag

  • Händler initiierte Zahlungen

  • Telefonverkäufe

„Kann-Ausnahme“ bedeutet, dass die kartenausgebende Bank, im Einzelfall, entscheidet ob Sie diese Ausnahme auch genehmigt – es gibt also keine Garantie, dass die Karte mit einer dieser Ausnahmen belastet werden kann. Zwingende Voraussetzung für die „Kann-Ausnahmen“ (mit Ausnahme der Telefonverkäufe) ist, dass die Karte nach PSD2-Standards mit SCA gespeichert und vom Kunden für zukünftige Zahlungen autorisiert wurde.

Auswirkungen auf die Hotellerie

Online-Buchung

Die Online-Buchung von Hotelmeister ist bereits zu 100% PSD2 konform. Für Sie ergibt sich keine Änderung im gewohnten Ablauf – Sie können sich also entspannt zurücklehnen.

Anzahlungen

Wenn Sie Kreditkartendaten von Buchungsportalen bekommen, so gibt es künftig keine Garantie mehr, dass diese Kreditkarten auch tatsächlich belastet werden können. Da ein Großteil der Banken keine Daten zur Verfügung stellt wie häufig zukünftig Zahlungen abgelehnt werden, kann man derzeit keine verlässliche Prognose machen, ob das in der Praxis tatsächlich zu einem Problem wird.

Obwohl es nur noch etwas mehr als 6 Wochen bis zum Inkrafttreten der PSD2 sind, ist noch weitestgehend unbekannt wie die großen Online Travel Agents (OTAs) diese Änderungen genau umsetzten werden. Möglicherweise werden sofort fällige Anzahlungen zukünftig ausschließlich von den OTAs, wie Booking.com, Expdia oder HRS, direkt eingehoben und anschließend an Sie ausbezahlt.

Von mehrstufigen Anzahlungen (z.B. 10% bei Buchung, 30% 3 Monate vor Anreise und die restlichen 60% 4 Wochen vor Anreise) würden wir im Zuge der PSD2 dringend abraten. Jede weitere Zahlung, insbesondere mit unterschiedlichen Beträgen, erhöht das Risiko, dass eine weitere SCA notwendig wird. Wir empfehlen unseren Kunden nach Möglichkeit die gesamte Anzahlung (mindestens in Höhe der Storno- oder No-Show-Gebühr) direkt bei der Buchung einzuheben.

Storno- und No-Show-Gebühren

Speziell bei kurzfristigen Stornos oder „No-Shows“ kann es zukünftig für Hotels noch schwieriger sein, als bisher, an das geforderte Geld zu kommen, wenn nur eine Kreditkartennummer vorliegt. Falls die Bank eine Authentifizierung mittels SCA2 für die Zahlung anfordert, müssen Sie den Gast einen Zahlungslink zuschicken und hoffen, dass er die Zahlung für die Storno- oder No-Show-Gebühr autorisiert. Insbesondere bei ausländischen Gästen wird man hier auf den guten Willen des Gastes angewiesen sein, da sich die Durchsetzung von Forderungen im Ausland kaum lohnt.

Die bisher gängige Praxis, die Kreditkartennummern in den Zahlungsterminal des Hotels einzutippen wird dann mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr möglich sein.

Wurde der Termin für die Anwendbarkeit von PSD2 verschoben?

Wie von einigen Medien berichtet, wurde der harte Termin für die Umstellung auf PSD2 aufgeweicht und der Termin verschoben. Das stimmt so aber nicht ganz – denn diese Möglichkeit zur Aufweichung des Termins wird wohl nicht von allen Ländern wahrgenommen werden. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat den nationalen Aufsichtsbehörden die Möglichkeit gegeben, betroffenen Dienstleistern einen befristeten Aufschub zu gewähren. Bisher hat nur die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Wenn also ein deutscher Gast bei Ihnen online bezahlen möchte und seine Bank auf die Anwendung von PSD2 besteht, um die Zahlung zu autorisieren, so hilft Ihnen die Ausnahme der FMA wenig. Deshalb empfehlen wir jedem Hotelier trotzdem an der Umstellung auf PSD2 mit dem Stichtag 14. September 2019 festzuhalten. Im Angesicht der bevorstehenden Wahlen in Österreich werden hierzu von manchen Verbänden leider parteipolitisch motivierte Halbwahrheiten verbreitet.

 

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